Verordnung (EU) Nr. 43/2012 des Rates vom 17. Januar 2012 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für EU-Schiffe im Jahr 2012 für bestimmte, nicht über internationale Verhandlungen und Übereinkünfte regulierte Fischbestände und Bestandsgruppen
Bei der Nutzung der Fangmöglichkeiten ist geltendes Unionsrecht uneingeschränkt zu befolgen —
Erwägungsgrund 18 32012R0043Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen