Erwägungsgrund 8 32012R0043
Die TACS sollten auf der Grundlage vorliegender wissenschaftlicher Gutachten unter Berücksichtigung biologischer und sozioökonomischer Auswirkungen bei gleichzeitig fairer Behandlung aller Fischereisektoren, und unter Berücksichtigung der Meinungen der angehörten Interessenvertreter festgesetzt werden, die diese insbesondere auf den Sitzungen des Beratenden Ausschusses für Fischerei und Aquakultur und der betroffenen Regionalbeiräte zum Ausdruck gebracht haben.