Erwägungsgrund 1 32012R0547
Gemäß der Richtlinie 2009/125/EG legt die Kommission Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung („Ökodesign“) energieverbrauchsrelevanter Produkte fest, die ein erhebliches Vertriebs- und Handelsvolumen und erhebliche Umweltauswirkungen aufweisen und deren Umweltauswirkungen ohne übermäßig hohe Kosten erheblich verbessert werden können.