Erwägungsgrund 12 32012R0547
Der Energieverbrauch sollte anhand zuverlässiger, genauer und reproduzierbarer Messverfahren ermittelt werden, die dem anerkannten Stand der Technik sowie gegebenenfalls harmonisierten Normen Rechnung tragen, die von europäischen Normungsgremien erlassen wurden, die in Anhang I der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften über die Dienste der Informationsgesellschaft aufgeführt sind.