Erwägungsgrund 11 32012R0547
Den Herstellern sollte ein angemessener Zeitrahmen für die Anpassung der Produkte gewährt werden. Der Zeitplan sollte so festgelegt werden, dass einerseits negative Auswirkungen auf die Betriebseigenschaften von Wasserpumpen vermieden und Auswirkungen auf die Kosten für die Hersteller, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, berücksichtigt werden, andererseits aber auch das rechtzeitige Erreichen der Ziele dieser Verordnung gewährleistet ist.