Erwägungsgrund 4 32012R0610
Es liegen neue technische Erkenntnisse in Form spezifischer Studien zur Carry-over-Rate von Maduramicin aus Futtermitteln in Eier von Legehennen vor. Diese Studien belegen, dass Futtermittel für Legehennen, die aufgrund von Kreuzkontamination Maduramicin in Mengen enthalten, die unter dem Höchstgehalt liegen, in Eiern dennoch Maduramicingehalte zur Folge haben, die über dem derzeit zulässigen Höchstgehalt liegen. Laut den Schlussfolgerungen in dem EFSA- Gutachten zur Kreuzkontamination von Futtermitteln für Nichtzieltierarten durch Maduramicin und in dem Wissenschaftlichen Gutachten zur Sicherheit und Wirksamkeit von Maduramicin-Ammonium für Masthühner führen diese höheren Gehalte nicht zu einem nennenswerten Risiko für die Verbrauchergesundheit. Daher sollten die Bestimmungen hinsichtlich Maduramicin entsprechend geändert werden.