Verordnung (EU) Nr. 610/2012 der Kommission vom 9. Juli 2012 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 124/2009 der Kommission vom 10. Februar 2009 zur Festlegung von Höchstgehalten an Kokzidiostatika und Histomonostatika, die in Lebensmitteln aufgrund unvermeidbarer Verschleppung in Futtermittel für Nichtzieltierarten vorhanden sind (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EG) Nr. 124/2009 sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 6 32012R0610
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