Erwägungsgrund 3 32012R0636
Die dem Erlass der betreffenden Sofortmaßnahmen zugrunde liegenden Überlegungen behalten für die Dauer der laufenden Fangsaison ihre Gültigkeit. Ansonsten könnten die positiven Wirkungen, die sie bisher gezeitigt haben, zunichte gemacht werden. Da die betreffenden Fangtätigkeiten noch im Gange sind, würde eine Beendigung der Sofortmaßnahmen dazu führen, dass die Vorschriften über die Fangzusammensetzung wieder eingeführt würden, was zu einer Zunahme der Rückwürfe und somit zu einem beträchtlichen Anstieg des fischereilichen Drucks auf Schellfisch und andere Bestände führen würde, da die Fischer bemüht sind, ihre Quoten korrekt anzulanden.