Erwägungsgrund 14 32012R0692
Zum Zeitpunkt des Erlasses der Verordnung (EU) Nr. 44/2012 umfasste die Höchstzahl der EU-Fischereifahrzeuge, denen im Konventionsgebiet der Thunfischkommission für den Indischen Ozean (IOTC) der Fischfang auf Schwertfisch und Weißen Thun gestattet war, nicht 15 die Flagge Frankreichs führende und in La Réunion registrierte Fischereifahrzeuge. Die TAC der Union sollte daher in dem betreffenden Anhang entsprechend geändert werden —