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Ein Steuerpflichtiger mit Niederlassungen in mehr als einem Mitgliedstaat sollte nach der EU-Regelung in der Lage sein, einen dieser Mitgliedstaaten als Mitgliedstaat der Identifizierung zu benennen, es sei denn, der Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit befindet sich innerhalb der Gemeinschaft. In diesem Fall ist der Mitgliedstaat der Identifizierung derjenige, in dem der Steuerpflichtige den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit hat.
Für die Zwecke der Anwendung dieses Abschnitts gilt ein Steuerpflichtiger, der im Gebiet des Mitgliedstaats, in dem die Steuer geschuldet wird, über eine feste…
Mitgliedstaat der Identifizierung : der Mitgliedstaat, in dem der nicht in der Gemeinschaft ansässige Steuerpflichtige die Aufnahme seiner Tätigkeit als…
Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, damit ihr Identifikationssystem die Unterscheidung der in Artikel 214 genannten Steuerpflichtigen…
‚Mitgliedstaat der Identifizierung‘: der Mitgliedstaat, in dem der Steuerpflichtige den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit hat oder, falls er den Sitz…
Um unverhältnismäßige Belastungen für Steuerpflichtige, die die EU-Regelung in Anspruch nehmen, zu vermeiden, sollte klargestellt werden, wie eine Änderung des…
Die Bestimmung des Ortes des steuerbaren Umsatzes kann insbesondere in Bezug auf Lieferungen von Gegenständen mit Montage und Dienstleistungen zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.