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Die Kommission sollte den Stand der Ratifizierung der internationalen Übereinkommen zu Menschen- und Arbeitnehmerrechten, zum Umweltschutz und zur verantwortungsvollen Staatsführung und deren tatsächliche Anwendung überwachen, indem sie die Schlussfolgerungen und Empfehlungen der einschlägigen gemäß diesen Übereinkommen eingerichteten Aufsichtsgremien (im Folgenden „einschlägige Aufsichtsgremien“) prüft. Alle zwei Jahre sollte die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über den Ratifizierungsstatus der jeweiligen Übereinkommen, über die Erfüllung der Berichtspflichten aus diesen Übereinkommen seitens der begünstigten Länder sowie über den Stand der tatsächlichen Anwendung der Übereinkommen vorlegen.
Bis 1. Januar 2016 und danach alle zwei Jahre legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über den Ratifizierungsstatus der…
Ab der Gewährung der Zollpräferenzen aus der Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung überwacht die Kommission den…
Die Kommission überwacht den Status der Ratifizierung und der tatsächlichen Umsetzung der in Anhang III aufgeführten Übereinkommen. Vor dem Ende des…
Um die Wirksamkeit der Verfahren zu gewährleisten, sollten sie regelmäßig überwacht werden. Zu diesem Zweck sollten die Mitgliedstaaten und die Agentur in…
Die Kommission sollte sich an der Überwachung der Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten und der WWU beteiligen und insbesondere dem Rat regelmäßig berichten,…
Um die ordnungsgemäße Umsetzung und Anwendung dieser Richtlinie zu überwachen und sicherzustellen, sollte die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.