Erwägungsgrund 15 32013R0228
Es sollten geeignete Maßnahmen ergriffen werden, damit die erforderliche Umstrukturierung des Zuckersektors auf den Azoren vorgenommen werden kann. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass ein bestimmter Produktions- und Verarbeitungsumfang gewährleistet sein muss, damit der Zuckersektor auf den Azoren lebensfähig ist. Vor diesem Hintergrund sollte es den Azoren ausnahmsweise gestattet werden, für einen befristeten Zeitraum von fünf Jahren Zuckermengen in die übrige Union zu versenden, die den Umfang der traditionellen Handelsströme übersteigen, wobei die jährlichen Höchstmengen schrittweise herabgesetzt werden. Da die Mengen, für die ein Weiterversand zulässig ist, proportional zu dem für die Lebensfähigkeit der örtlichen Zuckererzeugungs- und -verarbeitungsindustrie erforderlichen Minimum liegen und auf dieses beschränkt sind, wird sich der vorübergehend zugelassene Versand von Zucker von den Azoren nicht negativ auf den Binnenmarkt der Union auswirken.