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Den Wert des europäischen öffentlichen Dienstes macht gleichermaßen die kulturelle und sprachliche Vielfalt aus, die nur sichergestellt werden kann, wenn für eine angemessene Ausgewogenheit hinsichtlich der Staatsangehörigkeit der Beamten gesorgt wird. Bei der Einstellung und bei Ernennungen sollte dafür Sorge getragen werden, dass das Personal auf möglichst breiter geografischer Grundlage aus den Reihen der Staatsangehörigen aller Mitgliedstaaten der Europäischen Union beschäftigt wird, ohne dass allerdings Dienstposten den Angehörigen eines bestimmten Mitgliedstaats vorbehalten werden dürfen. Hierzu und um mögliche bei den Beamten bestehende erhebliche Unausgewogenheiten bezüglich der Staatsangehörigkeit, die nicht durch objektive Kriterien gerechtfertigt sind, abzubauen, sollte jedem Organ die Möglichkeit gegeben werden, gerechtfertigte und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Solche Maßnahmen dürfen in keinem Fall andere Einstellungskriterien als die auf der Eignung begründeten herbeiführen. Die Kommission sollte dem Europäischen Parlament und dem Rat über die Umsetzung der geeigneten Maßnahmen durch die Organe Bericht erstatten.
Folglich müssen Rahmenbedingungen sichergestellt werden, die es ermöglichen, aus den Reihen der Bürger der Mitgliedstaaten hochqualifiziertes und mehrsprachiges…
Artikel 27 erhält folgende Fassung: Bei der Einstellung ist anzustreben, dem Organ die Mitarbeit von Beamten zu sichern, die in Bezug auf Befähigung, Leistung…
Grundsätzlich sollte diese Verordnung bezwecken, innerhalb eines europäischen öffentlichen Dienstes, der sich durch seine hervorragenden Leistungen und durch…
Die Mitgliedstaaten sollten für die Durchsetzung der vielfältigen Verpflichtungen gemäß dieser Richtlinie mehrere zuständige Behörden benennen können. Um die…
Die Europäische Union und ihre mehr als 50 Organe und Agenturen sollten weiterhin über einen hochwertigen europäischen öffentlichen Dienst verfügen, der in der…
Vom europäischen öffentlichen Dienst wird erwartet, dass er höchsten berufsethischen Grundsätzen gerecht wird und jederzeit unabhängig bleibt. Zu diesem Zweck…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.