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Der tatsächliche Kreis der Berichtspflichtigen besteht aus gebietsansässigen Kreditinstituten und sonstigen Finanzinstituten, die dem potenziellen Kreis der Berichtspflichtigen entnommen und von den NZBen ausgewählt werden. Die NZBen wählen den tatsächlichen Kreis der Berichtspflichtigen entweder durch eine Vollerhebung oder eine Stichprobe aus.
Im Fall einer Stichprobe gliedern die NZBen den potenziellen Kreis der Berichtspflichtigen in homogene Kategorien und wählen dann entweder den tatsächlichen Kreis der Berichtspflichtigen zufällig aus jeder Schicht aus oder wählen die größten Institute innerhalb jeder Kategorie aus.
Im Fall einer Zufallsauswahl wird der nationale Mindeststichprobenumfang so gewählt, dass der maximale Zufallsfehler auf nationaler Ebene im Durchschnitt bei einem Konfidenzintervall von 90 % nicht mehr als zehn Basispunkte beträgt. Werden die größten Institute ausgewählt, muss der nationale Mindeststichprobenumfang einen ähnlichen Qualitätsmaßstab auf der Grundlage des geschätzten Mittelwerts des absoluten Werts der Fehler einhalten.
Die NZBen wenden außerdem die Formeln und die Kriterien für die Auswahl des tatsächlichen Kreises der Berichtspflichtigen nach der Leitlinie EZB/2007/9 vom 1. August 2007 über die monetäre Statistik, die Statistik über Finanzinstitute und die Finanzmarktstatistik an.
Jede NZB unterrichtet die in ihrem Staatsgebiet gebietsansässigen Berichtspflichtigen über ihre statistischen Berichtspflichten gemäß den nationalen Verfahren.
Der EZB-Rat ist berechtigt, die Einhaltung dieses Artikels zu überprüfen.
Gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 2533/98 bestimmt die EZB den tatsächlichen Kreis der Berichtspflichtigen aus den Reihen des Referenzkreises der…
Der tatsächliche Kreis der Berichtspflichtigen umfasst auch SFI und MFI, die aufgrund der Anwendung von Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b den statistischen…
Gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 2533/98 bestimmt die Europäische Zentralbank (EZB) den tatsächlichen Kreis der Berichtspflichtigen innerhalb der Grenzen…
Die Festlegung und Durchführung der Berichtspflichten für den tatsächlichen Kreis der Berichtspflichtigen erfolgt durch die NZBen in Übereinstimmung mit den…
Unbeschadet eines Beschlusses des EZB-Rates gemäß den Absätzen 2, 3 oder 4 können NZBen aufgrund von nationalen statistischen Berichtspflichten auch von in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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