Erwägungsgrund 1 32013R1123
Das Protokoll zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (Kyoto-Protokoll) sieht zwei Mechanismen für die Generierung von internationalen Gutschriften vor, die die Vertragsparteien für den Emissionsausgleich nutzen können. Beim Mechanismus für gemeinsame Projektumsetzung (Joint Implementation, JI) sind dies Emissionsreduktionseinheiten (emission reduction units, ERU), beim Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung (Clean Development Mechanism, CDM) zertifizierte Emissionsreduktionen (certified emission reductions, CER).