Erwägungsgrund 2 32013R1123
Die nationalen Zuteilungspläne der Mitgliedstaaten gemäß Artikel 9 der Richtlinie 2003/87/EG sehen vor, dass Betreiber bestimmte Mengen von CER und ERU nutzen können, um ihre Verpflichtungen zur Abgabe von Zertifikaten gemäß Artikel 12 der Richtlinie 2003/87/EG für den Zeitraum 2008 bis 2012 zu erfüllen.