Erwägungsgrund 5 32013R1123
Betreiber ortsfester Anlagen mit einer wesentlichen Kapazitätserweiterung gemäß Artikel 20 des Beschlusses 2011/278/EU der Kommission vom 27. April 2011 zur Festlegung EU-weiter Übergangsvorschriften zur Harmonisierung der kostenlosen Zuteilung von Emissionszertifikaten gemäß Artikel 10a der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sollten berechtigt sein, entweder als bestehende Betreiber oder als neue Marktteilnehmer behandelt zu werden.