Erwägungsgrund 1 32013R1180
Nach der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 des Rates sind Maßnahmen, die die Bedingungen für den Zugang zu den Gewässern und Ressourcen und die nachhaltige Ausübung des Fischfangs regeln, unter Berücksichtigung der verfügbaren wissenschaftlichen, technischen und wirtschaftlichen Gutachten und insbesondere des Berichts des Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschusses für Fischerei (STECF) sowie im Licht von etwaigen von Regionalbeiräten erhaltenen Gutachten auszuarbeiten.