Erwägungsgrund 8 32013R1180
Um eine Unterbrechung der Fangtätigkeiten zu vermeiden und den Lebensunterhalt der Fischer in der Union zu sichern, ist es wichtig, die unter diese Verordnung fallenden Fischereien ab dem 1. Januar 2014 zu öffnen. Aus Gründen der Dringlichkeit sollte diese Verordnung unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung in Kraft treten —