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In Anhang ID der Verordnung (EU) Nr. 40/2013 erhält der Eintrag für Roten Thun im Atlantik östlich von 45° W und Mittelmeer folgende Fassung: „Art : Roter Thun Thunnus thynnus · Gebiet : Atlantik östlich von 45° W und Mittelmeer (BFT/AE45WM) · Zypern 69,44 Analytische TAC Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 847/96 gilt nicht. Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 847/96 gilt nicht. Griechenland 129,07 Spanien 2 504,45 Frankreich 2 471,23 Italien 1 950,42 Kroatien 390,59 Malta 160,02 Portugal 235,50 Andere Mitgliedstaaten 27,93 Europäische Union 7 938,65 TAC 13 400 Spanien 364,09 Frankreich 164,27 Union 528,36 Frankreich 100 Union 100 Spanien 50,09 Frankreich 49,42 Italien 39,01 Zypern 3,20 Malta 4,71 Union 146,43 Italien 39,01 Union 39,01 Kroatien 351,53 Union 351,53
In Anhang ID erhält der Eintrag für Roten Thun in dem Gebiet Atlantik östlich von 45° W und Mittelmeer folgende Fassung: „Art : Roter Thun Thunnus thynnus…
(2) Ausgenommen Estland, Lettland, Litauen und Polen.“ 5. In Anhang ID erhält der Eintrag für Roten Thun im Atlantik östlich von 45° W und im Mittelmeer…
In Anhang ID der Verordnung (EG) Nr. 41/2007 erhält der Eintrag für die Fänge von Rotem Thun im Atlantik, östlich von 45° W, und im Mittelmeer folgende Fassung:…
(1) Ausgenommen Zypern, Griechenland, Spanien, Frankreich, Kroatien, Italien, Malta und Portugal, und nur als Beifang. ( 2 ) Besondere Bedingung: Innerhalb…
(1) Außer Zypern, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Malta und Portugal, und nur als Beifang. ( 2 ) Innerhalb dieser TAC gelten die folgenden…
(1) Ausgenommen Zypern, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Malta und Portugal, und nur als Beifang. ( 2 ) Innerhalb dieser TAC gelten die folgenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.