Erwägungsgrund 4 32013R1182
Eine Gruppe von Fischereifahrzeugen unter der Flagge Spaniens, die westlich von Schottland Fischfang betreiben, ist derzeit von der Anwendung der Fischereiaufwandsregelung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1342/2008 ausgenommen. Anhand der von Spanien übermittelten Angaben im Jahr 2013 konnte der STECF nicht beurteilen, ob die Bedingungen der Verordnung (EG) Nr. 1342/2008 im Bewirtschaftungszeitraum 2012 erfüllt wurden. Deshalb sollte diese Gruppe spanischer Fischereifahrzeuge wieder in die Fischereiaufwandsregelung einbezogen werden. Die Verordnung (EG) Nr. 754/2009 sowie Anhang IIA der Verordnung (EU) Nr. 39/2013 sollten daher entsprechend geändert werden.