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Bei der Entwicklung, Erstellung und Verbreitung von europäischen Statistiken sollten sich die nationalen und die europäischen statistischen Stellen und gegebenenfalls andere einschlägige nationale und regionale Stellen nach den Grundsätzen des Verhaltenskodex für europäische Statistiken richten, wie er vom Ausschuss für das Europäische Statistische System am 28. September 2011 überarbeitet und aktualisiert wurde.
Bei der Erstellung und Verbreitung europäischer Statistiken über die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung sollten die statistischen Stellen der…
Europäische Statistiken sollten nach den im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union und in der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 festgelegten…
Bei der Erstellung und Verbreitung europäischer Statistiken gemäß dieser Verordnung sollten sich die statistischen Stellen der Mitgliedstaaten und der Union…
Nach Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 sollen europäische Statistiken gemäß dem Verhaltenskodex für europäische Statistiken entwickelt, erstellt und…
Bei der Erstellung und Verbreitung von Gemeinschaftsstatistiken nach dieser Verordnung sollten die statistischen Ämter der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft…
Bei der Erstellung und Verbreitung von Gemeinschaftsstatistiken gemäß dieser Verordnung sollten sich die statistischen Stellen der Mitgliedstaaten und der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.