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Bei der Entwicklung, Erstellung und Verbreitung von europäischen Statistiken sollten die nationalen und die europäischen statistischen Ämter und gegebenenfalls andere einschlägige Stellen den Grundsätzen des Verhaltenskodex für europäische Statistiken Rechnung tragen, der vom Ausschuss für das Europäische Statistische System am 16. November 2017 überarbeitet und aktualisiert wurde.
Bei der Entwicklung, Erstellung und Verbreitung von europäischen Statistiken sollten sich die nationalen und die europäischen statistischen Stellen und…
Bei der Erstellung und Verbreitung europäischer Statistiken über die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung sollten die statistischen Stellen der…
Nach Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 sollen europäische Statistiken gemäß dem Verhaltenskodex für europäische Statistiken entwickelt, erstellt und…
Europäische Statistiken sollten nach den im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union und in der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 festgelegten…
Bei der Erstellung und Verbreitung von Gemeinschaftsstatistiken nach dieser Verordnung sollten die statistischen Ämter der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft…
Bei der Erstellung und Verbreitung europäischer Statistiken über die Beteiligung Erwachsener am lebenslangen Lernen sollten die statistischen Stellen der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.