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Die inhaltlichen Anforderungen der Kooperationsprogramme im Rahmen des Ziels "Europäische territoriale Zusammenarbeit" sind an deren spezifische Bedürfnisse anzupassen. Diese Anforderungen sollten daher auch die Aspekte abdecken, die für eine wirkungsvolle Umsetzung auf dem Gebiet der teilnehmenden Mitgliedstaaten erforderlich sind; hierzu gehören Prüfungs- und Kontrollinstanzen, Verfahren zur Einrichtung eines gemeinsamen Sekretariats und die Verteilung der Haftung bei Finanzkorrekturen. Wenn sich Mitgliedstaaten und Regionen an makroregionalen Strategien und Strategien für die Meeresbecken beteiligen, sollte durch die betreffenden Kooperationsprogramme dargelegt werden, welchen Beitrag Interventionen im Rahmen solcher Strategien leisten können. Aufgrund des horizontalen Charakters der Programme für interregionale Zusammenarbeit sollte darüber hinaus der Inhalt dieser Kooperationsprogramme angepasst werden, insbesondere im Hinblick auf die Definition des bzw. der Begünstigten im Rahmen der aktuellen Programme INTERACT und ESPON.
Im Rahmen der Komponente Grenzübergreifende Zusammenarbeit kann gegebenenfalls auch die Teilnahme förderfähiger Regionen der begünstigten Länder an…
Unter Berücksichtigung seines Inhalts und seiner Ziele wird in einem Kooperationsprogramm der integrierte Ansatz für die territoriale Entwicklung,…
Die Verordnung definiert für das Ziel "Europäische territoriale Zusammenarbeit" die prioritären Ziele und die Organisation des EFRE, die Kriterien, nach denen…
Es sind die Mittel festzulegen, die den einzelnen Bestandteilen des Ziels "Europäische territoriale Zusammenarbeit" zugewiesen werden, wobei weiterhin ein…
Die Kommission sollte Gebiete für die transnationale Zusammenarbeit unter Berücksichtigung der Maßnahmen definieren, die zur Förderung der integrierten…
Die Mitgliedstaaten unternehmen zur Aufstellung und Durchführung von Meeresstrategien in jeder Meeresregion bzw. -unterregion unter Rückgriff auf einschlägige…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.