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Um den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt der Union zu stärken und die Wirksamkeit ihrer Kohäsionspolitik zu steigern, sollte es Drittländern gestattet sein, mit Hilfe von IPA II- und ENI-Mitteln an Programmen für transnationale und interregionale Zusammenarbeit teilzunehmen. Vorhaben, die im Rahmen dieser Programme kofinanziert werden, sollten allerdings weiterhin kohäsionspolitische Ziele verfolgen, auch wenn sie teilweise oder vollständig außerhalb des Hoheitsgebiets der Union durchgeführt werden. Dabei ist ihr Beitrag zur Verwirklichung der außenpolitischen Ziele der Union nebensächlich, denn der Schwerpunkt der Kooperationsprogramme sollte sich nach den thematischen Zielen und den Investitionsprioritäten der Kohäsionspolitik richten. Damit sich die Drittländer an den Kooperationsprogrammen, die nach dem Grundsatz der geteilten Verwaltung verwaltet werden, wirksam beteiligen, sollten die Bedingungen für die Programmdurchführung in diesen Kooperationsprogrammen selbst festgelegt werden und erforderlichenfalls auch in den Finanzierungsvereinbarungen, die zwischen der Kommission, den Regierungen jedes der Drittländer und dem Mitgliedstaat, in dem die Verwaltungsbehörde des betreffenden Kooperationsprogramms angesiedelt ist, geschlossen werden. Die Bedingungen für die Programmdurchführung sollten mit dem geltenden Unionsrecht und ggf. mit den auf dessen Anwendung bezogenen Bestimmungen der nationalen Vorschriften der teilnehmenden Mitgliedstaaten vereinbar sein.
Die geltenden Bedingungen für die Durchführung des Programms in Bezug auf Finanzverwaltung, Programmplanung, Begleitung, Bewertung und Kontrolle der Beteiligung…
Um bei den im Rahmen dieser Verordnung genehmigten Kooperationsprogrammen, die die Regionen in äußerster Randlage betreffen, die Koordinierung zwischen der…
Zum Nutzen der Regionen der Union sollte ein Mechanismus eingerichtet werden, über den die Unterstützung externer Instrumente wie ENI oder IPA II aus dem EFRE…
Die grenzübergreifende, transnationale und interregionale Zusammenarbeit mit den benachbarten Drittländern der Union muss weiterhin unterstützt oder…
Bei aus dem Instrument geförderten Maßnahmen in oder mit Bezug zu Drittländern sollten Synergien und Kohärenz mit anderen Maßnahmen außerhalb der Union zum…
Neben Interventionen an der Außengrenze, die über externe Instrumente der Union unterstützt werden und die für Grenzregionen innerhalb und außerhalb der Union…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.