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Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 sind die geltenden Bedingungen für die Programmdurchführung in Bezug auf die Finanzverwaltung sowie die Aspekte der Programmplanung, Begleitung, Bewertung und Kontrolle der Beteiligung von Drittländern durch einen Beitrag von ENI-Mitteln an Programme für transnationale Zusammenarbeit im entsprechenden Kooperationsprogramm und erforderlichenfalls auch in der Finanzierungsvereinbarung zwischen der Kommission, den Regierungen der betreffenden Drittländer und dem Mitgliedstaat festzulegen, in dem die Verwaltungsbehörde des entsprechenden Kooperationsprogramms angesiedelt ist, festzulegen. Zwar können die für derartige Aspekte anwendbaren Bedingungen für die Programmdurchführung durch eine Anpassung des Kooperationsprogramms angepasst werden, jedoch ist es notwendig, einige Ausnahmen von bestimmten Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 vorzusehen, damit die für die im Rahmen des ENI geförderten Programme festgelegten Bestimmungen auch auf das Interreg-Programm für den Ostseeraum und das Transnationale Programm für den Donauraum angewandt werden können.
Die geltenden Bedingungen für die Durchführung des Programms in Bezug auf Finanzverwaltung, Programmplanung, Begleitung, Bewertung und Kontrolle der Beteiligung…
Um den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt der Union zu stärken und die Wirksamkeit ihrer Kohäsionspolitik zu steigern, sollte es…
Abweichend von Artikel 12 Absätze 2 und 4 der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 können laufende Vorhaben auch dann fortgeführt werden, wenn keiner der Begünstigten…
Gemäß der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 897/2014 können Finanzbeiträge für Projekte gewährt werden, die mehrere genau festgelegte Bedingungen erfüllen.…
Um bei den im Rahmen dieser Verordnung genehmigten Kooperationsprogrammen, die die Regionen in äußerster Randlage betreffen, die Koordinierung zwischen der…
Damit sowohl in den teilnehmenden Mitgliedstaaten als auch in den Drittländern, Partnerländern oder ÜLG weitgehend gemeinsame Regeln Anwendung finden, sollte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.