Erwägungsgrund 2 32013R1302
Die Gründung eines EVTZ sollte von seinen Mitgliedern und deren nationalen Behörden beschlossen werden und ist nicht automatisch mit rechtlichen oder finanziellen Vorteilen auf Unionsebene verbunden.
Die Gründung eines EVTZ sollte von seinen Mitgliedern und deren nationalen Behörden beschlossen werden und ist nicht automatisch mit rechtlichen oder finanziellen Vorteilen auf Unionsebene verbunden.