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Während die Verordnung (EG) Nr. 1082/2006 vorsieht, dass Einrichtungen des privaten Rechts Mitglied eines EVTZ werden können, wenn sie als "Einrichtung des öffentlichen Rechts" im Sinne der Definition in der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates gelten, sollte es künftig möglich sein, EVTZ zu nutzen, um öffentliche Dienstleistungen mit besonderem Augenmerk auf Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse oder die Infrastruktur gemeinsam zu verwalten. Andere Akteure privaten oder öffentlichen Rechts sollten daher ebenfalls Mitglieder eines EVTZ werden können. Dies sollte entsprechend auch für "öffentliche Unternehmen" im Sinne der Definition in der Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und Unternehmen, die mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse in Bereichen wie Bildung und Ausbildung, medizinische Versorgung, soziale Bedürfnisse in Bezug auf Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege, Kinderbetreuung, Zugang zum oder Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt, sozialer Wohnungsbau und Betreuung und soziale Inklusion gefährdeter Gruppen betraut sind, gelten.
"Einrichtung des öffentlichen Rechts" jedwede Einrichtung des öffentlichen Rechts im Sinne von Artikel 1 Nummer 9 der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen…
öffentliche Unternehmen im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates oder Einrichtungen des…
Die Mitgliedstaaten sollten verstärkt die Möglichkeiten, die in der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vorgesehen sind,…
Zwar wurde in der Verordnung (EG) Nr. 1082/2006 festgelegt, dass die Aufgaben eines EVTZ unter anderem keine "Regelungsbefugnisse" betreffen, die in den…
Die EVTZ sind definitionsgemäß in mehr als einem Mitgliedstaat tätig. Entsprechend sieht die Verordnung (EG) Nr. 1082/2006 die Möglichkeit vor, dass das bei…
In Absatz 4 wird folgender Unterabsatz angefügt: "Die in Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe a genannte Versammlung des EVTZ kann jedoch unter Einhaltung des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.