Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates
Es sollte festgelegt werden, inwiefern die Kommission befugt und dafür zuständig ist, das wirksame Funktionieren der Verwaltungs- und Kontrollsysteme zu überprüfen sowie ein Tätigwerden der Mitgliedstaaten zu verlangen. Die Kommission sollte auch befugt sein, gezielte Vor-Ort-Prüfungen oder -Kontrollen zu Fragen der wirtschaftlichen Haushaltsführung vorzunehmen, um Schlüsse über die Leistung der ESI-Fonds ziehen zu können.
Erwägungsgrund 68 32013R1303Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen