Erwägungsgrund 54 32021R1060
Angesichts des anhaltenden Niedrigzinsumfelds und um Stellen, die Finanzinstrumente umsetzen, nicht unangemessen zu benachteiligen, sollte es — sofern eine aktive Mittelverwaltung durch diese Stellen gewährleistet ist — ermöglicht werden, negative Zinsen, die sich aus Investitionen der Fonds ergeben, aus Rückflüssen in das Finanzinstrument zu finanzieren. Im Rahmen der aktiven Mittelverwaltung sollten Finanzinstrumente umsetzende Stellen bestrebt sein, auf einem akzeptablen Risikoniveau Erträge zu optimieren und Aufwendungen zu minimieren.