Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Prüfbehörde sollte dafür sorgen, dass die Verwaltungs- und Kontrollsysteme, die Vorhaben (anhand geeigneter Stichproben) und die Rechnungslegung geprüft werden. Die Zuständigkeiten und Funktionen der Prüfbehörde sollten festgelegt werden. Prüfungen geltend gemachter Ausgaben sollten anhand einer repräsentativen Auswahl an Vorhaben durchgeführt werden, damit die Ergebnisse extrapoliert werden können. Als allgemeine Regel sollte ein statistisches Stichprobenverfahren verwendet werden, um eine zuverlässige repräsentative Auswahl zu liefern. Dennoch sollten Prüfbehörden unter hinreichend begründeten Umständen ein nicht-statistisches Stichprobenverfahren verwenden können, sofern die in dieser Verordnung festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Die Prüfbehörde sorgt dafür, dass das ordnungsgemäße Funktionieren des Verwaltungs- und Kontrollsystems des operationellen Programms und die Vorhaben (anhand…
Die Prüfbehörde sorgt dafür, dass die Funktionstüchtigkeit des Verwaltungs- und Kontrollsystems des operationellen Programms und die Vorhaben auf der Grundlage…
Die Prüfbehörde sollte gewährleisten, dass die Verwaltungs- und Kontrollsysteme, die Vorhaben – anhand geeigneter Stichproben – sowie die Jahresabschlüsse…
Die Prüfbehörde überprüft in regelmäßigen Abständen den Erfassungsbereich der Zufallsstichproben insbesondere unter Berücksichtigung des Erfordernisses einer…
Die Prüfbehörde überprüft in regelmäßigen Abständen den Erfassungsbereich der Zufallsstichproben, insbesondere unter Berücksichtigung des Erfordernisses einer…
Reicht die Anzahl der Vorhaben in einem bestimmten Bezugsjahr nicht aus, um ein statistisches Verfahren zur Auswahl der Stichproben nach dem Zufallsprinzip zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.