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Die Prüfbehörde sollte gewährleisten, dass die Verwaltungs- und Kontrollsysteme, die Vorhaben – anhand geeigneter Stichproben – sowie die Jahresabschlüsse geprüft werden. Die Zuständigkeiten und Funktionen der Prüfbehörde sollten in der vorliegenden Verordnung festgelegt werden. Prüfungen geltend gemachter Ausgaben sollten anhand einer repräsentativen Auswahl an Vorhaben durchgeführt werden, damit die Ergebnisse extrapoliert werden können. Im Interesse einer zuverlässigen und repräsentativen Auswahl sollten grundsätzlich statistische Stichproben genommen werden. Prüfbehörden sollten jedoch unter hinreichend begründeten Umständen nicht statistische Stichproben nehmen oder vertiefte Prüfungen durchführen können, sofern die in dieser Verordnung festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Die Prüfbehörde sorgt dafür, dass das ordnungsgemäße Funktionieren des Verwaltungs- und Kontrollsystems des operationellen Programms und die Vorhaben (anhand…
Die Prüfbehörde sorgt dafür, dass die Funktionstüchtigkeit des Verwaltungs- und Kontrollsystems des operationellen Programms und die Vorhaben auf der Grundlage…
Die Prüfbehörde sollte dafür sorgen, dass die Verwaltungs- und Kontrollsysteme, die Vorhaben (anhand geeigneter Stichproben) und die Rechnungslegung geprüft…
Die Prüfbehörde überprüft in regelmäßigen Abständen den Erfassungsbereich der Zufallsstichproben insbesondere unter Berücksichtigung des Erfordernisses einer…
Die Prüfbehörde überprüft in regelmäßigen Abständen den Erfassungsbereich der Zufallsstichproben, insbesondere unter Berücksichtigung des Erfordernisses einer…
Das begünstigte Land benennt eine Prüfbehörde, die funktionell von allen an den Verwaltungs- und Kontrollsystemen Beteiligten unabhängig ist und international…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.