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Es müssen spezifische Vorschriften für die Höhe der bei Abschluss eines Programms förderfähigen Ausgaben festgelegt werden, um sicherzustellen, dass die Beträge, die aus den ESI-Fonds in die Finanzinstrumente fließen und die die Verwaltungskosten und -gebühren einschließen, tatsächlich für Investitionen an die Endbegünstigten aufgewendet werden. Die Vorschriften sollten hinreichend flexibel sein, um es möglich zu machen, eigenkapitalbasierte Instrumente zugunsten von Zielunternehmen zu unterstützen, und sollten daher bestimmten für eigenkapitalbasierte Instrumente für Unternehmen typischen Merkmalen wie etwa den Marktgepflogenheiten hinsichtlich der Bereitstellung von Anschlussfinanzierungen auf dem Gebiet der Risikokapitalfonds Rechnung tragen. Vorbehaltlich der in dieser Verordnung festgelegten Bedingungen sollten die Zielunternehmen in der Lage sein, nach Ablauf des Förderzeitraums eine fortgesetzte Unterstützung der betreffenden Instrumente aus den ESI-Fonds zu erhalten.
wird ausschließlich für Folgeinvestitionen im Einklang mit den Marktnormen und den Marktnormen entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen verwendet und ist auf…
weitere Investitionen durch dasselbe oder ein anderes Finanzinstrument, im Einklang mit den spezifischen Zielen, die in einer Priorität festgelegt wurden;
Die mit einem Finanzinstrument eines ESI-Fonds unterstützten Endbegünstigten können gegebenenfalls in Übereinstimmung mit den geltenden Unionsvorschriften für…
Ferner sind spezifische Vorschriften für die Wiederverwendung von auf die ESI-Fonds zurückzuführenden Mitteln bis zum Ende des Förderzeitraums und weitere…
Mit den aus den ESI-Fonds unterstützten Finanzinstrumenten sollte auf wirtschaftliche Weise besonderen Markterfordernissen genügt werden, wobei die Ziele der…
Um dem rückzahlbaren Charakter der Unterstützung, die über die Finanzinstrumente gewährt wird, Rechnung zu tragen und eine Angleichung an die Marktpraxis zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.