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Um den Ausbau der Verkehrs- und Energieinfrastruktur unionsweit im erforderlichen Maß zu beschleunigen, wird eine Fazilität "Connecting Europe" gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1316/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates geschaffen werden. Vorhaben zur Umsetzung der Kernnetze sowie Vorhaben und horizontale Aktivitäten, die von Teil I des Anhangs zu jener Verordnung abgedeckt sind, sollten durch den Kohäsionsfonds unterstützt werden.
Der Betrag der auf die Fazilität "Connecting Europe" zu übertragenden Unterstützung aus dem Kohäsionsfonds beträgt 10 000 000 000 EUR. Sie wird für…
Im Hinblick auf eine beschleunigte Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur in der gesamten Union sollte der Kohäsionsfonds Verkehrsinfrastrukturprojekte mit…
Im Rahmen des Kohäsionsfonds werden Verkehrsinfrastrukturprojekte mit europäischem Mehrwert im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 1316/2013 mit einem Betrag in Höhe…
Die Komplementarität und Synergien zwischen im Rahmen des Kohäsionsfonds, des EFRE, des Ziels "Europäische territoriale Zusammenarbeit" und der Faziliät…
Nach Artikel 174 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) entwickelt und verfolgt die Union ihre Politik zur Stärkung ihres…
Die Union sollte durch den Kohäsionsfonds einen Beitrag zu Maßnahmen im Hinblick auf ihre Umweltziele gemäß den Artikeln 11 und 191 AEUV leisten können, nämlich…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.