Erwägungsgrund 3 32013R1300
Es sollten besondere Bestimmungen für die Art von Maßnahmen festgelegt werden, die vom Kohäsionsfonds unterstützt werden können, um zu den Investitionsprioritäten innerhalb der thematischen Ziele, die in der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 aufgeführt sind, beizutragen.