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Um einen geeigneten Finanzrahmen für die Fonds vorzugeben, sollte die Kommission mittels Durchführungsrechtsakten auf Grundlage eines objektiven und transparenten Verfahrens die jährliche Aufteilung der verfügbaren Mittel für Verpflichtungen vornehmen, um die Regionen mit Entwicklungsrückstand – einschließlich derjenigen, die übergangsweise eine Unterstützung erhalten – optimal zu fördern. Um die besonders schwierige Lage der von der Krise in Mitleidenschaft gezogenen Mitgliedstaaten zu berücksichtigen – und in Einklang mit der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates – sollte die Kommission im Jahr 2016 die Gesamtzuweisungen für alle Mitgliedstaaten auf der Grundlage der dann verfügbaren neuesten Statistiken überprüfen und gegebenenfalls Anpassungen dieser Zuweisungen vornehmen. Die erforderlichen Anpassungen sollten zu gleichen Teilen auf die Jahre 2017–2020 verteilt werden.
2016 überprüft die Kommission in ihrer technischen Anpassung für das Jahr 2017 gemäß Artikel 6 und 7 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 die…
Die Zuweisungen an die Mitgliedstaaten von Mitteln für die Kohäsionspolitik werden auf der Grundlage der statistischen Daten und Prognosen festgesetzt, die dem…
Um der besonders schwierigen Lage von Mitgliedstaaten, die von der Krise betroffen sind, Rechnung zu tragen, überprüft die Kommission 2016 zusammen mit der…
Damit die Mitgliedstaaten auf flexiblere Art die Bedürfnisse ihres Agrarsektors berücksichtigen oder ihre Politik der Entwicklung des ländlichen Raums…
Um einheitliche Bedingungen für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 zu gewährleisten, sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse zu…
Bei der Aufteilung der Mittel des Fonds auf die Mitgliedstaaten im Zeitraum 2014–2020 wird folgenden, auf der Grundlage von Eurostat-Daten festgelegten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.