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Die Haushaltsdisziplin erfordert auch, dass die jährliche Obergrenze für die aus dem EGFL finanzierten Ausgaben unter allen Umständen und in allen Phasen des Haushaltsverfahrens und des Haushaltsvollzugs eingehalten wird. Daher ist es notwendig, die nationale Obergrenze für die Direktzahlungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 als finanzielle Obergrenze des betreffenden Mitgliedstaats für diese Direktzahlungen anzusehen, und die Erstattungen dieser Zahlungen müssen innerhalb dieser finanziellen Obergrenze bleiben. Die Haushaltsdisziplin erfordert überdies, dass alle von der Kommission vorgeschlagene oder von der Union oder der Kommission beschlossene und vom EGFL finanzierte Unionsrechtsakte im Rahmen der GAP die jährliche Obergrenze für die von diesem Fonds finanzierten Ausgaben einhalten.
Im Rahmen der Haushaltsdisziplin muss für die vom EGFL finanzierten Ausgaben eine jährliche Obergrenze festgesetzt werden, wobei die im mehrjährigen…
Die Haushaltsdisziplin erfordert ferner eine kontinuierliche Überprüfung der mittelfristigen Haushaltslage. Die Kommission sollte daher bei der Vorlage des…
Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission halten in jedem Haushaltsverfahren und bei der Ausführung des Haushalts für das betreffende Jahr die im…
Im Rahmen der am 26. Juni 2013 erzielten politischen Einigung über die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik wurde beschlossen, dass die Haushaltsdisziplin auf…
Sie sollten ebenfalls Folgendes umfassen: im Rahmen des Verfahrens der Haushaltsdisziplin den Anpassungssatz für die Direktzahlungen und dessen Anpassung sowie…
Die Obergrenze für Mittel, die der Union zur Verfügung stehen, sollte auf die den Mitgliedstaaten für die Durchführung ihrer nationalen Programme zugewiesenen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.