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Gemäß Artikel 169 Absatz 3 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 können nicht gebundene Mittel für Maßnahmen gemäß Artikel 4 Absatz 1 der vorliegenden Verordnung ausschließlich auf das folgende Haushaltsjahr übertragen werden und dürfen die übertragenen Mittel nur für zusätzliche Zahlungen an Endempfänger verwendet werden, die im vorausgehenden Haushaltsjahr von der Anpassung der Direktzahlungen gemäß Artikel 25 der vorliegenden Verordnung betroffen waren. Werden Mittel somit auf das folgende Haushaltsjahr übertragen, so müssten die nationalen Behörden an zwei Gruppen von Begünstigten von Direktzahlungen in ein und demselben Haushaltsjahr Zahlungen leisten: zum einen Erstattungen aus dem nicht ausgeschöpften Betrag an Betriebsinhaber, die im vorangegangenen Haushaltsjahr der Haushaltsdisziplin unterworfen waren, und zum anderen Direktzahlungen im Haushaltsjahr N an die Betriebsinhaber, die sie beantragt haben. Zur Vermeidung eines übermäßigen Aufwands für die nationalen Verwaltungsbehörden sollte eine Ausnahme von Artikel 169 Absatz 3 Unterabsatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 966/2012 vorgesehen werden, die es den nationalen Verwaltungsbehörden gestattet, den auf das Haushaltsjahr N übertragenen Betrag nicht den Betriebsinhabern, die im Haushaltsjahr N-1 der Haushaltsdisziplin unterworfen waren, sondern den Betriebsinhabern, die der Haushaltsdisziplin im Haushaltsjahr N unterworfen sind, zu erstatten.
Nicht verbrauchte Haushaltsmittel kann der Verwaltungsrat für denselben Förderzweck auf das nächste Wirtschaftsjahr übertragen. Die Übertragung ist nur…
Sie sollten ebenfalls Folgendes umfassen: im Rahmen des Verfahrens der Haushaltsdisziplin den Anpassungssatz für die Direktzahlungen und dessen Anpassung sowie…
Als Grundregel gilt, dass Betriebsinhaber, die ihren Beihilfeantrag auf Direktzahlungen in einem bestimmten Kalenderjahr N einreichen, ihre Beihilfezahlung…
Als Grundregel gilt, dass Betriebsinhaber, die ihren Beihilfeantrag auf Direktzahlungen für ein bestimmtes Kalenderjahr N einreichen, ihre Beihilfezahlung…
Im Rahmen der am 26. Juni 2013 erzielten politischen Einigung über die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik wurde beschlossen, dass die Haushaltsdisziplin auf…
Soweit in Artikel 7 nichts anderes bestimmt ist, dürfen die bewilligten Mittel nur nach vorheriger ordnungsgemäßer Mittelbindung und nur zur Bestreitung von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.