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Da bei der Anwendung der einzelstaatlichen Kontrollsysteme und beim Konformitätsabschluss gegebenenfalls auch personenbezogene Daten oder Geschäftsgeheimnisse mitgeteilt werden, sollten die Mitgliedstaaten und die Kommission die Vertraulichkeit der in diesem Zusammenhang erhaltenen Informationen gewährleisten.
die Mitgliedstaaten, die Kommission und die Behörde ergreifen die erforderlichen Maßnahmen, damit Informationen, deren vertrauliche Behandlung gewährt wurde,…
Unbeschadet der einzelstaatlichen Vorschriften und Gepflogenheiten im Bereich der Geheimhaltung sorgen die Mitgliedstaaten dafür, dass alle mit der Anwendung…
Die Mitgliedstaaten und die Kommission treffen alle erforderlichen Vorkehrungen, um die vertrauliche Behandlung der im Rahmen der Vor-Ort-Kontrollen oder des…
Die vertraulichen Daten, die die statistischen Stellen der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft für die Erstellung europäischer Statistiken erheben, sollten…
Um sicherzustellen, dass Geschäftsgeheimnisse und sonstige vertrauliche Informationen, die der Kommission übermittelt werden, im Einklang mit Artikel 339 AEUV…
Alle Mitgliedstaaten sollten über Mitteilungen, die die Kommission zu geplanten oder ausgehandelten Abkommen erhalten hat, und über alle begründeten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.