Erwägungsgrund 10 32019R1239
Eine nutzerfreundliche grafische Nutzerschnittstelle mit gemeinsamen Funktionen sollte Bestandteil des nationalen zentralen Meldeportals für den Seeverkehr im Hinblick auf die manuelle Meldung durch die Anmelder sein. Die Mitgliedstaaten sollten die grafische Nutzerschnittstelle für die manuelle Eingabe von Daten durch die Anmelder auch im Wege des Hochladens von harmonisierten digitalen Arbeitsblättern anbieten. Zusätzlich zur Gewährleistung gemeinsamer Funktionen sollten die Kommission und die Mitgliedstaaten ihre Bemühungen abstimmen, um sicherzustellen, dass sich das Nutzererlebnis bei der Bedienung jener grafischen Anwenderschnittstellen so ähnlich wie möglich gestaltet.