Erwägungsgrund 8 32019R0712
Ein fairer Wettbewerb zwischen Luftfahrtunternehmen kann auch durch geeignete Rechtsvorschriften der Union wie die Verordnung (EWG) Nr. 95/93 des Rates und die Richtlinie 96/67/EG des Rates sichergestellt werden. Der Schutz von Luftfahrtunternehmen aus der Union vor bestimmten Praktiken von Drittländern oder Luftfahrtunternehmen aus Drittländern, soweit für einen fairen Wettbewerb erforderlich, war bislang Gegenstand der Verordnung (EG) Nr. 868/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates. Mit Blick auf ihr übergeordnetes Ziel, einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten, hat sich die Verordnung (EG) Nr. 868/2004 aber als unwirksam erwiesen. Dies gilt vor allem für einige der darin enthaltenen Bestimmungen, die die Definition der fraglichen Praktiken, mit Ausnahme der Subventionierung, sowie die Anforderungen für die Einleitung und Durchführung von Untersuchungen betreffen. Zudem hat die Verordnung (EG) Nr. 868/2004 nicht für Komplementarität mit Luftverkehrsabkommen oder Abkommen über Flugdienste, deren Vertragspartei die Union ist, gesorgt. Angesichts der Anzahl und der Bedeutung der zur Bewältigung dieser Probleme erforderlichen Änderungen sollte die Verordnung (EG) Nr. 868/2004 durch einen neuen Rechtsakt ersetzt werden.