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Dieser Schwellenwert sollte ein De-minimis-Schwellenwert sein und sollte das Förderniveau der Stützungsregelungen, die im Rahmen der GAP bestehen, widerspiegeln und auf diesen basieren. Da die Strukturen der Agrarwirtschaften der Mitgliedstaaten jedoch beträchtliche Unterschiede aufweisen und erheblich vom Unionsdurchschnitt abweichen können, sollte erlaubt werden, unterschiedliche Mindestschwellen anzuwenden, die der besonderen Situation der Mitgliedstaaten Rechnung tragen. Die Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 enthält eine einfache auf Kleinlandwirte abgestellte Regelung. In Artikel 63 der genannten Verordnung sind die Kriterien für die Berechnung des Beihilfebetrags festgelegt. Aus Gründen der Kohärenz sollte im Fall der Anwendung der Regelung durch die Mitgliedstaaten der zu berücksichtigende Schwellenwert in gleicher Höhe festgesetzt werden wie die von den Mitgliedstaaten festgesetzten Beträge nach Artikel 63 Absatz 1 Unterabsatz 2 oder Artikel 63 Absatz 2 Unterabsatz 2 der genannten Verordnung (EU) Nr. 1307/2013. Falls Mitgliedstaaten beschließen, die oben genannte Regelung nicht anzuwenden, sollte der zu berücksichtigende Schwellenwert in gleicher Höhe festgesetzt werden wie der Höchstbetrag der Beihilfe im Rahmen der Regelung, wie dies in Artikel 63 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 vorgesehen ist. Unterhalb dieses spezifischen Schwellenwertes muss die Veröffentlichung mit Ausnahme des Namens alle maßgeblichen Informationen enthalten, die dem Steuerzahler ein wirklichkeitsgetreues Bild der GAP vermitteln.
Hohe Beträge einzeln oder kumulativ gewährter Beihilfen sollten wegen des hohen Risikos einer Beeinträchtigung der Handelsbedingungen nach Anmeldung der…
Aus Gründen der Transparenz, Gleichbehandlung und wirksamen Überwachung sollte diese Verordnung nur für De-minimis-Beihilfen gelten, deren…
Bei der Prüfung, ob die in dieser Verordnung festgelegten Schwellenwerte für die Anmeldung und Beihilfehöchstintensitäten eingehalten sind, sollte der…
Aus Gründen der Transparenz, Gleichbehandlung und wirksamen Überwachung sollte diese Verordnung nur für De-minimis-Beihilfen gelten, deren…
Die Kommission hat den Begriff der Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 AEUV in zahlreichen Entscheidungen und Beschlüssen näher ausgeführt. Sie hat…
Um ein Gleichgewicht zwischen dem angestrebten Ziel einer öffentlichen Kontrolle der Verwendung der Mittel der Fonds einerseits und dem Recht der Begünstigten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.