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Nur die Nutzung von von den Mitgliedstaaten zugelassenen Zahlstellen bietet ausreichende Gewähr, dass die notwendigen Kontrollen durchgeführt wurden, bevor die Begünstigten die Beihilfen der Union erhalten. Daher sollte ausdrücklich in der vorliegenden Verordnung festgelegt werden, dass nur die Ausgaben, die von zugelassenen Zahlstellen vorgenommen wurden, für eine Erstattung aus dem Haushalt der Union in Betracht kommen.
Nur von den Mitgliedstaaten benannte zuständige Behörden bieten eine angemessene Gewähr dafür, dass die erforderlichen Kontrollen durchgeführt werden, bevor den…
Daher sollten Bestimmungen über die Zulassung der Zahlstellen durch die Mitgliedstaaten und über die Einrichtung von Verfahren zur Erteilung der…
Im Hinblick auf den EGFL sollten die Finanzmittel zur Deckung der von den zugelassenen Zahlstellen getätigten Ausgaben den Mitgliedstaaten von der Kommission in…
Um einheitliche Bestimmungen zur Durchführung dieser Verordnung zu gewährleisten, sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse in Bezug auf Folgendes…
Um die wirksame Anwendung dieser Verordnung sicherzustellen, sollte die Möglichkeit bestehen, die erforderliche fachliche Unterstützung, insbesondere in Bezug…
Es sollte vorgesehen werden, dass die von den Mitgliedstaaten ausgestellten Erstattungsbescheinigungen in der gesamten Union gültig sind und ihre Erteilung an…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.