Erwägungsgrund 263 32024R2509
In dieser Verordnung sollten allgemeine Bedingungen festgelegt werden, unter denen eine Budgethilfe als Instrument auf dem Gebiet der Maßnahmen im Außenbereich genutzt werden kann, einschließlich der Verpflichtung für das Drittland, der Kommission fristgerecht geeignete Informationen zu übermitteln, die es ihr ermöglichen, die Einhaltung der vereinbarten Bedingungen und der Bestimmungen zum Schutz der finanziellen Interessen der Union zu bewerten.