Art. 20 Buchst. n 32013R1308Durchführungsbefugnisse nach dem Prüfverfahren
die Verfahren, die beim Ankauf zum Festpreis einzuhalten sind, einschließlich der Verfahren für die Leistung der erforderlichen Sicherheit und des Betrags…
Erwägungsgrund 3 32013R1370Es sollte die Höhe des Preises der öffentlichen Intervention festgelegt werden, zu dem Ankäufe zu einem festen Preis oder im Rahmen eines…
Art. 3 Abs. 2 32013R1370Wird die öffentliche Intervention gemäß Artikel 13 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 eröffnet, so gilt Folgendes: a) Für Weichweizen, Butter und…
Art. 8 Buchst. a 32013R1308Geltungsbereich
die öffentliche Intervention, wenn Erzeugnisse von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten angekauft und von diesen Behörden bis zu ihrem Absatz gelagert…
Art. 19 Abs. 5 Buchst. a 32013R1308Delegierte Befugnisse
vorgesehen wird, dass auf Ausschreibungsverfahren zurückzugreifen ist, die gleichen Zugang zu den Waren und die Gleichbehandlung der Marktteilnehmer…