Erwägungsgrund 13 32013R1308
Die Regelung der öffentlichen Intervention sollte für jeden betreffenden Sektor in Anbetracht der Praxis und Erfahrungen im Rahmen der vorherigen gemeinsamen Marktorganisationen (GMOs) während bestimmten Zeiträumen des Jahres verfügbar und in diesen Zeiträumen entweder ständig geöffnet sein oder abhängig von den Marktpreisen geöffnet werden.