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Um sicherzustellen, dass Marktteilnehmer nicht benachteiligt werden, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, delegierte Rechtsakte zu erlassen, mit denen Übergangsbestimmungen für Weine, die nach den vor dem 1. August 2009 geltenden einschlägigen Vorschriften in den Verkehr gebracht und etikettiert wurden, festgelegt werden.
Um sicherzustellen, dass Marktteilnehmer nicht benachteiligt werden, wird der Kommission die Befugnis übertragen, delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 227 zu…
Um sicherzustellen, dass die Marktteilnehmer und die zuständigen Behörden nicht durch die Anwendung dieses Unterabschnitts hinsichtlich der Weinnamen…
Um sicherzustellen, dass die Marktteilnehmer und die zuständigen Behörden nicht durch die Anwendung dieser Verordnung hinsichtlich der Weinnamen, denen der…
Um den Schutz der berechtigten Interessen der Marktteilnehmer zu gewährleisten, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, delegierte Rechtsakte zu…
Um den besonderen Merkmalen des Handels mit Erzeugnissen des Weinsektors zwischen der Europäischen Union und bestimmten Drittländern Rechnung zu tragen, sollte…
Um den besonderen Merkmalen des Weinsektors Rechnung zu tragen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, delegierte Rechtsakte zu erlassen, mit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.