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Um den besonderen Merkmalen des Handels mit Erzeugnissen des Weinsektors zwischen der Europäischen Union und bestimmten Drittländern Rechnung zu tragen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, delegierte Rechtsakte zu erlassen, mit denen die Ausnahmen von den Vorschriften für Etikettierung und Aufmachung hinsichtlich auszuführender Erzeugnisse festgelegt werden, wenn das Recht des betreffenden Drittlands dies erfordern.
Um den besonderen Merkmalen des Handels zwischen der Union und bestimmten Drittländern Rechnung zu tragen, wird der Kommission die Befugnis übertragen,…
Um den besonderen Merkmalen des Handels zwischen der Union und bestimmten Drittländern Rechnung zu tragen, wird der Kommission die Befugnis übertragen,…
Um den besonderen Merkmalen des Weinsektors Rechnung zu tragen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, delegierte Rechtsakte zu erlassen, mit…
Um den besonderen Merkmalen des Handels zwischen der Union und bestimmten Drittländern sowie dem besonderen Charakter bestimmter landwirtschaftlicher…
Um den besonderen Merkmalen des Handels zwischen der Union und bestimmten Drittländern Rechnung zu tragen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden,…
Um den Schutz der berechtigten Interessen der Marktteilnehmer zu gewährleisten, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, delegierte Rechtsakte zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.