Erwägungsgrund 3 32013R1331
Im Interesse des versicherungsmathematischen Gleichgewichts des Versorgungssystems der Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Union und unter Berücksichtigung der versicherungsmathematischen Bewertungen für 2011 und 2012 sollte nach Auffassung des Rates der Beitragssatz auf 10,6 % des Grundgehalts festgesetzt werden.