Erwägungsgrund 22 32013R1379
Die Verwendung eines Umweltgütesiegels für Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse, unabhängig davon, ob diese ihren Ursprung innerhalb oder außerhalb der Union haben, bietet die Möglichkeit, deutliche Informationen über die ökologische Nachhaltigkeit solcher Erzeugnisse zu geben. Daher ist es notwendig, dass die Kommission prüft, inwieweit es möglich ist, Mindestkriterien für die Entwicklung eines unionsweiten Umweltgütesiegels für Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse zu entwickeln und festzulegen.